... AUF BASIS SCHRIFTLICHER QUELLEN

Bedingt durch die Zerstörung der Stadt durch die Hussiten ist sämtliche Schriftlichkeit aus der Zeit vor 1430 verloren. Erst das Stadtbuch von 1464, nach der Zerstörung 1430 begonnen und die Steuerregister ab 1444 erlauben uns einen Blick zurück in das spätmittelalterliche Bayreuth.  

Hier in Bayreuth, wie in anderen Städten auch, bilden Handwerker, Gewerbetreibende, Händler und Kaufleute den Kern des Bürgertums. Daneben die städtischen Bediensteten und abgehoben davon die Bediensteten des Landesherrn, die mit der Verlegung der Residenz nach Bayreuth stark zunehmen. Darunter die "Unterständigen" oder "Unzünftigen", die sozial Deklassierten und gesondert, die Juden. Bemerkenswert dabei ist das es in Bayreuth keine ausgesprochen reiches Patriziarat gegeben hat.

All diese Gruppen lebten mehr oder weniger abgegrenzt nebeneinander, wobei innerhalb dieser Gruppen und besonders ausgeprägt unter den Handwerkern weitergehende hierarchische Ordnungen existieren und damit verbunden unterschiedliches Ansehen im innerstädtischen Gefüge. Diese Rangordnung basieren auf Familientradition, Dauer der Ansässigkeit, Wohnlage, Ansehen des Gewerbes, am Ende aber wohl doch primär durch Besitz und Vermögen und die daraus abgeleitete Position der städtischen Verwaltung, besonders ein Sitz im "Inneren Rat".

Fassen läst sich die Bürgerschaft leicht über Steuerlisten. In Bayreuth finden sich die Wohlhabendsten unter den Färbern, Tuchmachern, Bäckern, Fleischhauern, Lederern, Zinngießern, Gastwirten und Kaufleuten (1). Diese lassen sich auch in bester Wohnlage, zu beiden Seiten des Markts, nachweisen. Vor allem zahlreiche Färber, Tuchmacher, Tuchhändler. Neben ihnen aber auch Metzger, Viehhändler, Bäcker, Lederer, Schuster, Wirte, Krämer und mit ebenfalls gutem Auskommen, Ärzte und Apotheker (2).

Von den rund 250 steuerpflichtigen Bürgern im ersten erhaltenen Steuerregister von 1444 werden bei nur einem Bürger, namentlich Hanns Ottsneider, 1900 fl (Gulden), bei 3 über 1000 fl, bei 63 über 150 fl, bei 62 unter 150 fl und bei ca. 120 ein Vermögen von unter 50 fl veranschlagt. Für die letzten beiden Gruppen darf man keinen oder nur armseligen Hausbesitz annehmen. Zum Vergleich: Für Augsburg sind für das Jahr 1475 Vermögen von bis zu 15000 fl dokumentiert (3). Erfasst waren in den Steuerlisten aber auch Personen ohne zu versteuerndes Einkommen aber mit eigenem Hausstand, als selbstständig zu betrachtende Mieter/Hausgenossen und gesondert aufgeführt, die sog. "Arme Rott" und "Hab nicht", die in der Stadt leben. Dagegen finden sich von der Steuer befreite Personen wie z.B. der Adel mit Besitz in Bayreuth, Beamte, Geistliche, Judenfamilien, aber auch das Personal aus dem Hausstand eines Steuerzahlers sowie die Insassen des Spitals nicht in den Steuerlisten.

Einen weiteren Einblick in die Vermögensverteilung gibt die Reichssteuer von 1497. Diese zählt für Bayreuth 316 Haushalte mit 891 Steuerpflichtigen (Personen über 15 Jahre). Dort entrichten 8 Haushalte Steuern in Höhe von 1 fl, 13 Haushalte Steuern von 1/2 fl, 285 Haushalte Steuern von 1/24 fl und 10 in der Höhe von 1/2 Pfennig. Darüber hinaus lassen sich auf Basis dieses Reichsteuergesetzes für die Stadt Bayreuth und ihre Vororte knapp unter 2000 Einwohner für das ausgehende 15. Jahrhundert errechnen (4).


1) Trübsbach 1993, S. 44

2) Segl 1995, S. 91

3) Planck 1994, S. 310

4) Trübsbach 1993, S. 43f.

Bild: © Holger Heid